Veranstaltung: "Erfolgreiches Lehren und Lernen"
Hallo,
in der heutigen Veranstaltung fand ich erschreckend, wie schwer es doch sein kann, 'einfache' Begriffe anschaulich und verständlich einem Kind zu erklären.
Aufgabe war, den Begriff 'Begriff' zu erklären.
Aber zum Glück ist ja in Deutschland alles geregelt! Und zwar nach DIN-Norm, wie ich bei meiner Recherche erschreckenderweise feststellen mußte.
Bei Wikipedia steht:
Definition nach DIN
DIN 2342 definiert Begriff als eine „Denkeinheit, die aus einer Menge von Gegenständen unter Ermittlung der diesen Gegenständen gemeinsamen Eigenschaften mittels Abstraktion gebildet wird“
DIN 2330 "Begriffe und ihre Bennungen" geht etwas ausführlicher auf den Begriff ein und beginnt mit Gegenständen
Jeder Mensch lebt in einer Umwelt von Gegenständen, die einmalig, d.h. zeitlich gebunden sind, und deshalb „individuelle Gegenstände“ genannt werden. Individuelle Gegenstände können materieller oder nichtmaterieller Art sein.
und leitet aus der Notwendigkeit die unüberschaubare Anzahl von individuellen Gegenständen zu strukturieren die Begriffe ab:
Die gedankliche Zusammenfassung von individuellen Gegenständen zu gedachten „allgemeinen Gegenständen“ führt zu Denkeinheiten, die als „Begriffe“ bezeichnet werden können.
Im weiteren wird dann erklärt, das sich die Zusammenfassung auf Grund von Merkmalen vollzieht. Als Mer(k)male werden die Eigenschaften eines einzelnen oder mehrer individueller Gegenstände verstanden, die zur Bildung bzw. Analyse des jeweiligen Begriffs herrangezogen werden.
[...]
Ferner weist die Norm explizit daraufhin zu beachten, das den Allgemeinbegriffen unterschiedliche Gegenstandsarten, insbesondere materielle und immaterielle Gegenstände, Beziehungen zwischen Gegenständen und andere Begriffe (allgemeine Gegenstände), zugrunde liegen können.
So, alles klar? Äh! Wie jetzt?
in der heutigen Veranstaltung fand ich erschreckend, wie schwer es doch sein kann, 'einfache' Begriffe anschaulich und verständlich einem Kind zu erklären.
Aufgabe war, den Begriff 'Begriff' zu erklären.
Aber zum Glück ist ja in Deutschland alles geregelt! Und zwar nach DIN-Norm, wie ich bei meiner Recherche erschreckenderweise feststellen mußte.
Bei Wikipedia steht:
Definition nach DIN
DIN 2342 definiert Begriff als eine „Denkeinheit, die aus einer Menge von Gegenständen unter Ermittlung der diesen Gegenständen gemeinsamen Eigenschaften mittels Abstraktion gebildet wird“
DIN 2330 "Begriffe und ihre Bennungen" geht etwas ausführlicher auf den Begriff ein und beginnt mit Gegenständen
Jeder Mensch lebt in einer Umwelt von Gegenständen, die einmalig, d.h. zeitlich gebunden sind, und deshalb „individuelle Gegenstände“ genannt werden. Individuelle Gegenstände können materieller oder nichtmaterieller Art sein.
und leitet aus der Notwendigkeit die unüberschaubare Anzahl von individuellen Gegenständen zu strukturieren die Begriffe ab:
Die gedankliche Zusammenfassung von individuellen Gegenständen zu gedachten „allgemeinen Gegenständen“ führt zu Denkeinheiten, die als „Begriffe“ bezeichnet werden können.
Im weiteren wird dann erklärt, das sich die Zusammenfassung auf Grund von Merkmalen vollzieht. Als Mer(k)male werden die Eigenschaften eines einzelnen oder mehrer individueller Gegenstände verstanden, die zur Bildung bzw. Analyse des jeweiligen Begriffs herrangezogen werden.
[...]
Ferner weist die Norm explizit daraufhin zu beachten, das den Allgemeinbegriffen unterschiedliche Gegenstandsarten, insbesondere materielle und immaterielle Gegenstände, Beziehungen zwischen Gegenständen und andere Begriffe (allgemeine Gegenstände), zugrunde liegen können.
So, alles klar? Äh! Wie jetzt?
olue - 16. Nov, 18:22